Um bei Boden- und Luftfunkstellen den Flugfunkdienst auszuführen, ist grundsätzlich eines von der Bundesnetzagentur ausgestelltes Flugfunkzeugnis erforderlich.
Jedoch gibt es unterschiedliche Sprechfunkzeugnisse:
Sprechfunk in deutscher und englischer Sprache nach Sichtflugregeln
Sprechfunk innerhalb der Bundesrepublik Deutschland in deutscher Sprache nach Sichtflugregeln
Sprechfunk in englischer Sprache nach Sichtflugregeln
Sprechfunk nach Sicht- und Instrumentenflugregeln
Sprechfunk in englischer Sprache nach Sicht- und Instrumentenflugregeln
Die Flugschule Sauldorf-Boll bietet Kurse zum Erwerb des beschränkt gültigen Sprechfunkzeugnis BZF in deutscher und englischer Sprache an (BZF 1 / BZF 2).
Für die Ultraleichtfliegerei bzw. die Sportpilotenlizenz ist ein BZF ausreichend und es ist kein AZF erforderlich.
Zur Prüfungsvorbereitung sind 254 multiple-choice Fragen zu lernen, wobei nur 100 in der Prüfung abgefragt werden. Die Fragen sind in deutscher Sprache und beim BZF 1 sowie BZF 2 identisch.
In der praktischen Prüfung wird zusammen mit einem Prüfer und einem Lotsen der Deutschen Flugsicherung (DFS) ein Anflug sowie ein Abflug von einem kontrollierten Flugplatz simuliert.
Beim BZF 1 kommt noch eine Englischprüfung hinzu, wobei hier NOTAM's, Gesetzestexte und weitere Luftfahrtartikel vom Englischen ins Deutsche mündlich übersetzt werden müssen.
Die Prüfung wird bei der Bundesnetzagentur (evtl. Reutlingen) abgenommen.