Sprechfunkzeugnisse im Überblick

Um bei Boden- und Luftfunkstellen den Flugfunkdienst auszuführen, ist grundsätzlich eines von der Bundesnetzagentur ausgestelltes Flugfunkzeugnis erforderlich.

Jedoch gibt es unterschiedliche Sprechfunkzeugnisse:


  • Beschränkt gültiges Sprechfunkzeugnis 1 (BZF 1)

Sprechfunk in deutscher und englischer Sprache nach Sichtflugregeln

  • Beschränkt gültiges Sprechfunkzeugnis 2 (BZF 2)

Sprechfunk innerhalb der Bundesrepublik Deutschland in deutscher Sprache nach Sichtflugregeln

  • Beschränkt gültiges Sprechfunkzeugnis E (BZF E)

Sprechfunk in englischer Sprache nach Sichtflugregeln

  • Allgemein gültiges Sprechfunkzeugnis (AZF)

Sprechfunk nach Sicht- und Instrumentenflugregeln

  • Allgemein gültiges Sprechfunkzeugnis (AZF E)

Sprechfunk in englischer Sprache nach Sicht- und Instrumentenflugregeln

Beschränkt gültiges Sprechfunkzeugnis BZF

Die Flugschule Sauldorf-Boll bietet Kurse zum Erwerb des beschränkt gültigen Sprechfunkzeugnis BZF in deutscher und englischer Sprache an (BZF 1 / BZF 2).

Für die Ultraleichtfliegerei bzw. die Sportpilotenlizenz ist ein BZF ausreichend und es ist kein AZF erforderlich.

 

Zur Prüfungsvorbereitung sind 254 multiple-choice Fragen zu lernen, wobei nur 100 in der Prüfung abgefragt werden. Die Fragen sind in deutscher Sprache und beim BZF 1 sowie BZF 2 identisch. 

 

In der praktischen Prüfung wird zusammen mit einem Prüfer und einem Lotsen der Deutschen Flugsicherung (DFS) ein Anflug sowie ein Abflug von einem kontrollierten Flugplatz simuliert.

 

Beim BZF 1 kommt noch eine Englischprüfung hinzu, wobei hier NOTAM's, Gesetzestexte und weitere Luftfahrtartikel vom Englischen ins Deutsche mündlich übersetzt werden müssen. 

 

Die Prüfung wird bei der Bundesnetzagentur (evtl. Reutlingen) abgenommen.


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